Ein alter Satz, der sich eigentlich immer wieder bewahrheitet.
Als nach dem 2. Weltkrieg das Grundgesetz erarbeitet wurde, war ein Aspekt, dass sich ein solches Ereignis wie das 3. Reich nicht wiederholen darf.
Ein Grund, warum die Bildungshoheit bei den jeweiligen Bundesländern liegt.
Eine Gleichschaltung von Lehrplänen und Bildungsinhalten ist so nicht einfach und schnell möglich.
Sicherlich hat dieses förderale System auch Nachteile, nur Vorteile gibt es halt nicht bei Entscheidungen.
Nun soll ein Digitalpakt beschlossen werden, für den extra das Grundgesetz geändert werden soll, damit der Bund Geldmittel in die Schulen pumpen kann.
Dass dieser Etat überhaupt benötigt wird, um die Bildung in den Bundesländern auf den aktuellen Stand zu heben, ist ein Skandal für sich. Hier hätten die Bundesländer aktiver sein müssen.
In NRW ist es so, dass nicht nur die Ausstattung in vielen Bereichen nicht ausreichend ist, um es freundlich auszurücken, sondern die Gebäude selbst in einem ausgesprochen maroden Zustand sind. Die Personalausstattung ist ebenfalls mehr als knapp zu bezeichnen, dass „unausgebildete“ Seiteneinsteiger eingestellt werden und nun unterrichten.
Kein Zustand, mit dem sich Staat machen lässt.
Die Verantwortung für diese hoheitliche Aufgabe »Bildung« liegt bei den Ländern und diese haben ihre Verantwortung nicht wahrgenommen.
Steht den Ländern grundsätzlich zu wenig Geld für diese Aufgaben zur Verfügung, und der Bund hat zuviel Geld, so muss nicht das Grundgesetz geändert, sondern die Verteilung der Steuermittel neu verteilt werden. So erhielten die Länder mehr Geld.
Eine Grundgesetzänderung ist in diesem Fall nicht nötig, auch wenn viele Politiker meinen, so Einfluss auf die Bildungspolitik in den Ländern nehmen zu können.
Gerade aufgrund des immer größer werdenden Anteils von Nazis in der Bevölkerung, stehe ich einer Grundgesetzänderung mehr als kritisch gegenüber!