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Gefährdung wegen Untätigkeit im Amt?

Posted in Fahrrad, and Köln

In Köln wird man auf den Radweg gezwungen. Radwege sind im Stadtgebiet keine Ausnahme, sondern die Regel.

Daraus leite ich den Anspruch ab, dass die Radwege für mich gefahrlos befahrbar sein müssen.

Die Situation, wie sie sich an der Geestemünder Straße darstellt, ist, so denke ich, durch einen Anruf bei der Baufirma mit der Aufforderung, sich an die Vorgaben bei der Baustellenbeschilderung zu halten, erledigt.
Kontrollfahrten sollten vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik zum Alltage gehören.
Deshalb verstehe ich nicht, warum sich das gleiche Bild bietet, wie vor ein paar Tagen.

Das ist der Grund, warum ich mir die Frage stelle, ob man hier nicht von

Gefährdung wegen Untätigkeit im Amt“ sprechen kann.

Geestemünder Str., heute Vormittag, 21. Februar 2014

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Geändert hat sich nichts. Dass hier teilweise nur Schilder abgestellt werden, also nicht mal einen Nutzen für den Pkw-Verkehr haben, erkennt man daran, dass sie parallel zur Straße gedreht wurden.

Ein Stückchen weiter, Geestemünder Str. Ecke Emdener Straße, wird der Überweg über die Gleise erneuert. Das ist einerseits lobenswert, andererseits fehlt jeder Hinweis auf diesen Baubereich und darauf, dass der Weg hier nicht passiert ist. Eine Umleitung für Radfahrer wird nicht eingerichtet.

Emdener Straße, heute Vormittag, 21. Februar 2014

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Es ist mir persönlich vollkommen unklar, was die Warnbarken wem sagen sollen. Sie sind unnötig an dieser Stelle. Vielleicht dienen sie der Dekoration oder sind dort für eine spätere Verwendung zwischengelagert. [Ironie on]Der Radweg bietet sich dafür besonders gut an. [Ironie off]

Ein Stückchen weiter, Emdener Straße Ecke Ölhafen, dann  dieses wunderbare Stilleben an Verkehrsschildern auf dem Radweg. Gut dass man gerade die Straße überquert hat, über die KVB-Gleise fahren muss und dann auf diesen Hindernisparcours trifft.

Kreativ und abwechslungsreich sind diese Baustelleneinrichtungen immer. Hier wird keine Mühe gescheut und sollten die Schilder mal nicht zur Gestaltung des Radweges ausreichen, so hat man Bagger, Lkws und andere Gerätschaften in der Hinterhand, die man einsetzen kann.

Ein Kartenausschnitt

Diesen Artikel versende ich, mit der Bitte um Stellungnahme, an:

Minister Michael Groschek

Fahrradbeauftragter Stadt Köln

Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln

Oberbürgermeister Jürgen Roters als Dienstherr der Verwaltung

Dienstag. 25. Februar 12014

Die Schilder an der Geestemünder Straße stehen immer noch auf dem Radweg, aber in fast einer Linie. Am großen Schild, das die Verkehrsführung zeigt, habe ich mir fast den Kopf gestoßen. Konnte im letzten Moment noch ausweichen. Nach wie vor ist der Radweg meines Erachtens nicht benutzbar. Schon der Anfang mit dem mitten im Weg eingelassenen Radwegschild verbietet die Benutzung.

Auch auf dem weiteren Weg waren die Schilder an die Seite geräumt, sodass sie nicht mehr störten. Nur die Warnbarken standen immer noch in Reih und Glied auf dem Radweg – ohne dass sie eine Funktion haben

Wie es aussieht, hat sich was bewegt. Von einer gefahrlosen Benutzung des Radweges auf der Geestemünder Str. kann aber immer noch nicht die Rede sein. Ich fordere die Aufhebung der Benutzungspflicht und als schnelle, erste Maßnahme, die Abdeckung des Radwegschildes.

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Ein nicht ganz ungefährliche Stelle, die man an der Kreuzung Bremerhavener Str. / Niehler Damm / St. Leonardusstr. meistern muss:

Zwei Ampeln machen die Weiterfahrt mit dem Fahrrad zur Geschicklichkeitsfahrt
Niehl, rund um die Ford-Werke auf einer größeren Karte anzeigen

Schreiben vom 25. Februar 2014 und meine Antwort vom 28. Februar 2014

Antwortbrief Amt für Straßen und Verkehrstechnik Köln
Antwortbrief

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine Antwort:

Betreff: 662/21 Sc / vom 25.2.2014

28. Februar 2014

Sehr geehrte Frau Schmitz,

ich danke für Ihr Schreiben, das mich erst einmal dazu veranlasst hat, die Adressdaten auf meiner Homepage zu aktualisieren.

Die ausführliche Schilderung der Baumaßnahme und der damit einhergehenden Nutzung des Radweges als Zwischenlager oder Aufstellungsort für Verkehrsschilder kann ich so nicht nachvollziehen.

Bei der Baustelleneinrichtung können erforderliche Aufbewahrungsplätze für Ausrüstungen einplanen und genutzt werden. An dieser Baustelle ist genügend Platz vorhanden, um die Materialien so zu lagern, dass eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist. Es ist dem Bauträger durchaus zuzumuten, dies zu berücksichtigen, um so Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern schon im Vorhinein auszuschließen.
Das ist hier nicht geschehen und bis heute gibt es, auch wenn der Radweg inzwischen aufgeräumt ist, und die Schilder nun in einer Reihe stehen, immer noch Gefährdungspotenzial.

Sie als Aufsicht führende Behörde sind meines Erachtens dafür verantwortlich, dass diese Gefährdungen ausgeschlossen sind und werden.

So hätte ich erwartet, dass, wenn schon Verkehrsschilder auf dem Radweg aufgestellt werden, die Benutzungspflicht sichtbar aufgehoben wird!
Dies ist nicht geschehen. So fällt die Geschicklichkeitsfahrt auf dem Radweg zwar weg, allerdings ist eine Gefährdung immer noch vorhanden und immer noch werden Radfahrer auf diesen – ich mag ihn nicht mehr so nennen – Radweg gezwungen.

Hier wird eindeutig die Gefährdung der Radfahrer durch die nachlässige Planung der Baustelle und Einrichtung der Baustelle billigend in Kauf genommen. Dass das nicht geschieht, dafür ist Ihr Amt zuständig und bisher sehe ich immer noch nicht, dass Sie diese Verantwortung wahrnehmen. Die Überschrift meines Artikels »Gefährdung wegen Untätigkeit im Amt?« trifft den Kern der Sache meines Erachtens gut.

Auch in Köln kann man nicht immer nach dem Motto verfahren: Et hätt noch emmer joot jejange.

Da Sie mir Ihre Antwort per Brief haben zukommen lassen, verstehe ich nicht, warum Sie die Pläne und Protokolle nicht in Kopie beigefügt haben.
Hier bestehe ich auf mein Recht nach IFG. Eine Friständerung durch Ihr Schreiben sehe ich nicht, sodass ich die Auskünfte spätestens bis zum 19. März 2014 per E-Mail oder Post erwarte.

Die Willensbekundung, die Benutzungspflicht für Radwege zu überprüfen, finde ich lobenswert! Allerdings bin ich der Meinung, dass bei solcher Unbenutzbarkeit diese Pflicht sofort aufgehoben werden sollte! Zumal dort von einer Gefährdung der Radfahrer auf der Fahrbahn nicht die Rede sein kann. Die Gefährdung findet dort auf dem Radweg statt.

Eine andere Möglichkeit der Überprüfung ist, die Benutzungspflicht für alle Radwege aufzuheben und bei Überprüfungen ggf. diese Pflicht festzulegen. Da inzwischen, so hoffe ich, einige Wege überprüft worden sind, könnte man bei der weiteren Überprüfung den Schwerpunkt auf die Radwege legen, von denen Sie der Meinung sind, dass diese benutzungspflichtig sein müssen.

Demnach fordere ich Sie nochmals auf, die Benutzungspflicht Geestemünder Str. von der St. Leonardusstr.bis mindestens zur Emdener Str. sofort aufzuheben.

Gleiches gilt für die Benutzungspflicht des Radweges ab Ecke der Bremerhavener Str. / St. Leonardusstr. für die Leonardusstr. bis zur Geestemünder Str.

Hier ist schon die Auffahrt auf den Radweg ein Risiko. Das können Sie sich gerne auf meiner Internetseite ansehen. Dort finden Sie immer aktuelle Beiträge und Schriftverkehr zu diesem Vorgang.

Desweiteren erwarte ich eine Stellungnahme bezüglich des Parkverhaltens der Stadt Köln Mitarbeiter. Hier insbesondere unter der Südbrücke.

In Erwartung Ihrer baldigen Stellungnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer

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strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de

12:54 (vor 7 Minuten)

an mich
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre E-Mail ist im Amt für Straßen und Verkehrstechnik eingegangen. Ihr Anliegen wird an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadthaus West
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln