Auf den vorherigen Seiten habe ich unter Dank für die abwechslungsreiche Gestaltung Kölner Radwege und Gefährdung wegen Untätigkeit im Amt? meine Erlebnisse auf Kölner Radwegen beschrieben.
Da ich, wenn ich auf einen Radweg durch die ausgewiesen Benutzungspflicht gezwungen werde, diesen auch störungsfrei und ungefährdet befahren möchte, habe ich eine entsprechende Mail an das zuständige Amt für Straßen und Verkehrstechnik geschrieben.
Die Dialoge bisherigen Dialoge, so sie stattgefunden haben, kann man auf den beiden oben angegebenen Seiten nachlesen. Die letzte Antwort vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik und die darauf erwidernde Antwort von mir, habe ich nun hier dokumentiert.
Ein weiterer Brief vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik:
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich danke für Ihren zweiten Antwortbrief vom 7. März 2014, den ich per Post erhalten habe.
Sie schreiben mir, dass Sie die Angelegenheit als erledigt betrachtet. Dem kann ich nur widersprechen, denn Sie sind mir bisher viele Antworten schuldig geblieben.
Am Wochenende bin ich die Geestemünder Str. entlang gefahren. Das Foto zeigt Ihnen den Zustand dieses Tages.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Warum ist die Geestemünder Str. nicht schon ab St. Leonardus Str. benutzungspflichtiger Radweg?
- Warum ist die Geestemünder Str. ab der letzten Ford-Zufahrt vor der Emdener Str. benutzungspflichtiger Radweg.
- Wieso ist es rechtmäßig, dass ein festmontiertes Verkehrsschild die Zufahrt auf den Radweg einschränkt?
- Wieso wird auf dem Radweg ein Spiegel fest installiert, der für Radfahrer ebenso wie das Verkehrsschild gefährdend ist und scheinbar nur der erleichterten Ausfahrt der gegenüberliegenden Firmenausfahrt dient?
- Aus welchem Grund sind die Pfähle der auf dem Radweg stehenden Verkehrsschilder nicht mit entsprechender Warnfolie markiert. Besonders in der Dunkelheit stellen diese Schilder eine noch größere Gefährdung dar. Gibt es hier keine Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln?
- Wie breit muss ein kombinierter Fuß- und Radweg mindestens sein, damit er benutzungspflichtig werden kann.
- Wie viele mobile Verkehrsschilder dürfen auf diesem Radweg aufgestellt sein und um wie viel Zentimeter dürfen sie die zur Verfügung stehende Breite beschneiden, ohne das die Benutzungspflicht aufgehoben werden muss.
- Welche Mindesthöhe für Verkehrsschilder auf dem Radweg ist vorgeschrieben. (An diesem mobilen Wegweiser hätte ich mir fast den Kopf gestoßen.)
- Sind die mobilen auf dem Radweg aufgestellten Verkehrstafeln der Grund für die Helmempfehlung?
- Warum werden Parkplätze zugelassen, die nur über den Fuß- und Radweg zu erreichen sind?
Wenn Sie nur im Besitz einer Kopie des angeordneten Verkehrszeichenplanes sind, ist meines Erachtens damit nicht erklärt, warum dieser nicht kopiert zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden kann. Ich gehe zumindest davon aus, dass dieser für die ausführende Firma bindend ist und Ihnen als Grundlage zur Überwachung der Maßnahme dient.
Unverständlich ist mir allerdings, dass die Grundlagen einer Entscheidung, wie sie im angeordneten Verkehrszeichenplan festgeschrieben worden sind, aus der Hand gegeben werden.
Wie wollen Sie jemals die Rechtmäßigkeit Ihrer Anordnung nachweisen? Oder unterliegen das Amt für Straßen und Verkehrstechnik dieser Informationspflicht nicht und kann die Anordnungen willkürlich setzen? Bitte erklären Sie mir die rechtlichen Grundlagen zu diesem Vorgang und ähnlichen Vorgängen.
Keinen Grund sehe ich, mich an die ausführende Baufirma zu wenden. Sie als genehmigende und überwachende Behörde sind mein Ansprechpartner, nicht ein privatrechtliches Bauunternehmen.
Dieses ist nicht verpflichtet, mir Akteneinsicht zu gewähren. Sie lt. IFG allerdings schon. Dieses Gesetz ist nicht ohne Grund verabschiedet worden und ich nutze es hiermit als Bürger der Stadt Köln, des Landes NRW und als Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Bilde 2 und 3 – Emdener Str.
- Warum steht das Verkehrszeichen auf dem Radweg. Eine Dreieckspritze ist in Kopfhöhe und kann für erhebliche Verletzungen die Ursache sein?
- Warum ist das Verkehrsschild ohne Funktion so auf dem Radweg aufgestellt, dass eine Benutzung nicht möglich ist?
Laut Ihrem Schreiben haben Sie der ausführenden Firma entsprechende Anweisungen zukommen lassen. Wird die Umsetzung dieser Anweisungen durch das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nicht kontrolliert?
Offene Fragen der letzten E-Mails
- Einsicht in die Unterlagen die zur Benutzungspflicht Radweg St. Leonardus Str, geführt haben, dessen Zufahrt vom Niehler Damm kommend gleichfalls durch die Aufstellung von Signalanlage und Verkehrszeichen, freundlich ausgedrückt, erschwert wird.
- Einsicht in die Unterlagen, die zur Benutzungspflicht Radweg Geestemünder ab Ford-Zufahrt bis Emdener Str. geführt haben.
- Eine Radwegbenutzungspflicht von der St. Leonardusstr. bis zur Emdener Str. gibt es nicht. Ich schließe daraus, dass das Amt für Straßen und Verkehrstechnik die Beschilderung vor Ort nicht kennt?
Beantwortung meiner Fragen, die ich in der e-Mail vom 19. Februar 2014 gestellt habe.
- Hier insbesondere zum Radweg Bayenthalgürtel und
- zur Nutzung des Radweges unter der Südbrücke durch Mitarbeiter der Stadt Köln.
Den Text dazu finden Sie hier: http://blog.medienecken.de/dank-fuer-die-abwechslungsreiche-gestaltung-koelner-radwege/
»Untätigkeit im Amt?« sehe ich allerdings, ganz im Gegensatz zu Ihnen, weiterhin und fortgesetzt. Es ändert sich bedauerlicherweise nichts.
Gibt es für die Stadt Köln einen ähnlichen »Leitfaden zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Mainz« wie für die Stadt Mainz? (http://adfc-sachsen-anhalt.de/data/2012/05/Radwegebenutzungpflicht_Mainzer_Katalog.pdf)
- Wenn ja, wo finde ich ihn?
- Wenn nein, welche Grundlagen gelten für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik bei der Festlegung der Benutzungspflicht eines Radweges.
Ich fordere Sie noch einmal auf, die angeforderte Akteneinsicht bezüglich der Feststellung der Benutzungspflicht der von mir genannten Radwege nun endlich zu ermöglichen. In welcher Form ich die Unterlagen wünsche, habe ich Ihnen mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
Die Fotos dazu, die in der Anlage übermittelt worden sind:
Eingangsbestätigung meiner E-Mail vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik und vom Fahrradbeauftragter erhalten.
12. März 2014
Es hat mich einigermaßen vom Hocker gehauen, dass ich im Auftrag von Herrn Minister Michael Groschek vom Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW eine eMail bekam.
Auch wenn es sich im Moment „nur“ auf einen Verweis der Zuständigkeit der Stadt Köln handelt, finde ich die Antwort bemerkenswert.
Der Kölner Oberbürgermeister schafft es leider nicht, trotz Nachfrage auch nur den Eingang meiner E-Mail zu bestätigen.
Hier nun das Schreiben:
Selbstverständlich habe ich direkt darauf geantwortet.
Nun heißt es abwarten und schauen, wie es weitergeht.
13. März 2014
E-Mail vom Ministerium
ich habe die Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde der Stadt Köln gebeten, Ihren Hinweisen nachzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
London
Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr NRW
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Dazu meine Antwort, die ich gerade abgesendet habe:
Elmar Fischer
24. März 2014
Sehr geehrte Frau Schmitz,
zwei Wochen sind inzwischen vergangen und ich bin abermals in den Kölner Norden gefahren.
Verwundert hat mich nicht, dass ich die gleiche Situation auf dem Rad- und Fußweg Geestemünder Str. vorgefunden habe.
Erstaunt und verärgert war ich allerdings, dass das Verkehrsschild, dass ich Ihnen in meinem letzten Schreiben von vor vierzehn Tagen als Verkehrshindernis und Gefährdung auf dem Radweg Emdener Str. Ecke Ölhafen zur Kenntnis brachte, immer noch dort stand und augenfällig nicht einmal ein wenig verrückt worden ist.
Auf dem Rückweg, von der Emdener Str. kommen, in der Geestemünder Str. eine neue Baustelle. Auch hier wird die Benutzungspflicht des Radweges nicht aufgehoben und die Verkehrsführung für Radfahrer nicht ausgeschildert.
Die zeitliche Vorgabe für die angeforderten Informationen beträgt vier Wochen. Diese Zeit ist inzwischen überschritten. Ich erwarte die Auskünfte immer noch und fordere Sie auf, mir diese bis spätens 28. Februar 2014 in der erbetenen Form zuzustellen.
In diesem Kontext frage ich mich, warum hier eine Radwegbenutzungspflicht besteht. Das ist mir nicht einsichtig und ich bitte um Einsicht in die Unterlagen. Auch in dieser Konnexität verweise ich nachdrücklich auf das IFG und erwarte die entsprechenden Infos und bitte gleichzeitig darum, dass Sie die vorgegebene Frist lt. IFG beachten.
Da Sie selbst scheinbar vor Ort Ihre Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen, habe ich mir erlaubt, dazugehörende Fotos beigefügt, die Ihnen eine Beurteilung er ermöglichen sollen.
Bisher habe ich die Überschrift über meinen Internetartikel »Gefährdung wegen Untätigkeit im Amt?« mit einem Fragezeichen versehen.
Inzwischen hat sich meine Meinung geändert. Ein dickes Ausrufezeichen ist hier durchaus angebracht.
Ich noch nie erleben müssen, dass von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eines Amtes die Rechte eines Bürgers dermaßen erkennbar mit Füßen getreten werden, wie es von Ihnen und damit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik der Stadt Köln geschieht. Dass das nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, zeigen mir die Rückmeldungen aus meinem Netzwerk.
Dieses Vorgehen entspricht meines Erachtens nicht einer Verwaltung, die für den Bürger da sein soll, von dem sie letztendlich bezahlt wird.
Mit noch freundlichen Grüßen
Elmar Fischer
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Eingangsbestätigungen vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik und vom Fahrradbeauftragten der Stadt Köln eingegangen.