Direkt zum Inhalt

Eine „Flüchtlingsquote“ in der Grundschulklasse muss her!

Posted in Bildung, Inklusion, Lernen, Nachdenkliches, Politik, and Standpunkt

Inhalte

Die neue Flüchtlingswelle und die damit verbundene Beschulung von Flüchtlingskindern, hat zu der Forderung geführt, dass eine „Flüchtlingsquote“ in Klassen das Lernen unterstützen soll.

Bisher ist es häufig so, dass es Brennpunktschulen gibt, in die diese Kinder eingeschult werden. Klassen mit Quoten von über 90% nicht aus Deutschland stammender Kinder mit entsprechend geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen, sind die Folge. Meist liegen diese Brennpunktschulen auch in Brennpunktvierteln und die verbleibenden deutschen Schülern stammen aus bildungsfernen Schichten. Vielleicht nicht alle, aber immerhin ein großer Teil. 

Dass hier etwas getan werden muss, damit Schule zumindest eine Chance hat, ihren Auftrag zu erfüllen, liegt auf der Hand und ist bisher lange Zeit versäumt worden.

Schaut man sich eine Klasse und deren Zusammensetzung an, so wird schnell klar, dass eine Quote von 30% Flüchtlingskinder viel zu hoch angesetzt ist.

Keine homogene Klassengemeinschaft

Die äußere Organisation einer Klasse in der Grundschule kann wie eine dieser Varianten aussehen:

1. Schuljahr – Jahrgangsklasse
2. Schuljahr – Jahrgangsklasse
3. Schuljahr – Jahrgangsklasse
4. Schuljahr – Jahrgangsklasse

1. und 2. Schuljahr – jahrgangsgemischte Klasse
3. und 4. Schuljahr – jahrgangsgemischte Klasse

1. bis 4. Schuljahr – jahrgangsgemischte Klasse

Am häufigsten dürfte die Jahrgangsklasse anzutreffen sein, sodass ich die anderen Klassenverbünde hier ignorieren möchte. Welche Probleme sich aus solchen Zusammensetzungen ergeben können, kann sich der Leser sicherlich vorstellen.

Grundschüler können per Gesetz die ersten beiden Schuljahre in einem, in zwei und in drei Jahren durchlaufen. Letzteres, ohne als Sitzenbleiber zu gelten.

Meist wird am Ende des 1. Schuljahres entschieden, ob ein Schüler in das 2. Schuljahr wechselt oder nicht.
Abgesehen davon, dass hier eine Stigmatisierung durch das Wiederholen des 1. Schuljahres stattfindet, wird die Klasse dadurch sicherlich nicht homogener und fordert den Lehrer bei seiner Unterrichtsplanung und Durchführung.

Es gibt aber weitere Faktoren, die vom Lehrer höchstmögliche Flexibilität in seiner unterrichtlichen Tätigkeit fordern.

So kommen auch Kinder, die, ich sage es mal unverblümt, schlicht unterzogen sind. Hinzu kommen Kinder von Helilkoptereltern, bei denen nicht unbedingt das Kind die unterrichtliche Tätigkeit erschwert. Körperliche Einschränkungen sind ebenfalls nicht selten und ein stark divergierender IQ ebenfalls nicht. All diesen Kindern muss der Lehrer in der Grundschule gerecht werden. Hinzu kommen seit einigen Jahren auch Schüler aus Förderschulen, die das Recht im Rahmen von Inklusion haben, an einer allgemeinbildenden Schule unterricht zu werden.

Damit an dieser Stelle kein falscher Eindruck entsteht, ich bin ein Verfechter von Inklusion, denn sie bietet im Grunde für alle nur Vorteile, wenn die Voraussetzungen stimmen. Diese stimmen, so mein Eindruck, hier in NRW leider so gar nicht.

Diese äußeren Voraussetzungen stellen ein Höchstmaß an Anforderung an den Lehrer, der meist alleine vor der Klasse steht und einen Sonderpädagogen nur selten unterstützende mit in der Klasse hat. 

Gleichzeitig ist er verpflichtet, jedes Kind individuell zu fördern. 

Man könnte es auch treffend so ausdrücken:

Der Lehrer hat die Aufgabe, eine Wandergruppe mit Spitzensportlern und Behinderten bei Nebel durch unwegsames Gelände in nordsüdlicher Richtung zu führen, und zwar so, dass alle bei bester Laune und möglichst gleichzeitig an drei verschiedenen Zielorten ankommen.
Prof. Dr. Müller-Limmroth 02.06.1988 in der »Züricher Weltwoche«

Nun eine Quote für den Anteil von Flüchtlingskindern pro Klasse einzuführen, halte ich grundsätzlich für richtig, wenn auch nicht immer für durchführbar. 

  • Wie sollen zum Beispiel die Kölner Brennpunktschüler verteilt werden, wenn eine solche Quote eingeführt wird?
  • Werden die Schüler dann durch Köln gekarrt und die Gettoisierung, die sich bisher verfestigt hat, aufgehoben?
  • Gilt die Quote nur für künftige Schüler und wie will man diese verteilen, wenn die Eltern der Kinder zum Beispiel noch in Turnhallen untergebracht sind, wie es in Köln häufig der Fall ist?
  • Warum wurden die Flüchtlinge nicht gleich auf ganz NRW verteilt, um eine Quotierung der Schülerzahlen zu unterstützen oder gar überflüssig zu machen. 

Fragen über Fragen, die die Umsetzung betreffen. Unabhängig von der Umsetzung halte ich allerdings eine Quote unter den heutigen Voraussetzungen von 30% für zu hoch gegriffen. 

Meines Erachtens sollte eine solche Quote bei maximal 20% liegen, um die Klassengemeinschaft nicht zu überfordern und um Synergieeffekte zuzulassen. 

Stelle ich mir allerdings eine solche Quotierung für Köln vor, so sehe ich mehr Hemmnisse als geebnete Wege.

Es war doch bisher so schön einfach, solche Schüler an bestimmten Schulen überwiegend zusammenzufassen und dort zu beschulen. Dafür gibt es immerhin die Vorbereitungsklassen, die erst einmal grundlegende Deutschkenntnisse vermitteln sollen, bevor es in die Regelklasse geht. 

Meines Erachtens auch ein Trugschluss.
Stimmt die Quote, so lernen die Flüchtlingskinder im direkten Umgang mit ihren Klassenkameraden die Sprache sicherlich mindestens ebenso gut wie in einer Vorbereitunsgklasse. Meines Erachtens ist der Spracherwerb im direkten Kontakt mit Muttersprachlern vorzuziehen.

Da allerdings die Umsetzung von Inklusion nicht nur noch in den Anfängen steckt, sondern auch nur halbherzig unterstützt wird durch Ausstattung und Personal, muss hier meines Erachtens eine Lehrerdoppelbesetzung für jede Klasse Standard werden. Dies und eine Quote schaffen die Grundlagen, die in der Schule benötigt werden.

Im Grunde gibt es viel zu tun, um Schule für unsere Kinder zu dem zu machen, was sie sein soll: ein Ort des Miteinanders und Lernens.