Die Hitzeperiode, die wir zurzeit hier in NRW erleben, führt natürlich bei Schülerinnen und Schülern dazu, dass sie nach Hitzefrei rufen. Auch wir haben uns als Kinder immer wahnsinnig gefreut, wenn wir früher aufgrund der hohen Temperaturen aus der Schule entlassen wurden. Vorsichtshalber hatten wir bei solchen Hitzeperioden schon immer die Badesachen dabei und sind dann direkt von der Schule aus in Freibad gegangen.
Auch heute gibt es noch Hitzefrei, wenn die Temperaturen mindestens 27° Grad betragen. Allerdings ist das bei Grundschülern nicht ganz so einfach, denn Grundschüler dürfen auch bei unvorhergesehenem Unterrichtsausfall nicht früher aus der Schule entlassen werden dürfen. So spontan, wie Hitzefrei zu meiner Zeit war, geht das heute also nicht mehr. Hitzefrei muss aufgrund der vorherrschenden Wetterlage angekündigt werden und dabei sind örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Eine diese örtlichen Gegebenheiten ist der Ganztagsbetrieb, der ja inzwischen an jeder Kölner Grundschule zu finden ist und sicherlich über die Grenzen Köln in ganz NRW verbreitet ist.
Wenn nun Hitzefrei gegeben wird, so bedeutet das nicht, dass des OGT ausfällt oder der OGS die Betreuung für die Kinder, die der OGS besuchen übernehmen muss.
Die Schule muss Konzepte bereithalten, die in diesen Fällen die Betreuung der Kinder regelt. Personal der OGS darf dafür nicht in Anspruch genommen werden. Lehrer müssen dann, bis die Kinder in die OGS gehen, die Betreuung übernehmen.
OGS = Offene GanztagsSchule
Links
Aufsichtserlass des MSW vom 18.7.2005 führt in Nr. 1 Abs. 6
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/Hitzfrei.pdf
OGS-Erlass Nr. 2.6 Abs. 2 Satz 1
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/OGS_Erlass.pdf