Es gibt einige Hemmnisse, die die Entwicklung von Schule stören. Das können bauliche Gegebenheiten sein, die zum Beispiel Inklusion dadurch einschränken, dass Rollstuhlfahrer nicht durch die Türen passen. Auch zu wenig Platz für den einzelnen Schüler schränkt durch die Klassenzimmergröße das Arbeiten in der Freiarbeit ein. In meinen Augen der einzige Grund, Klassengrößen zu begrenzen.
Es gibt allerdings außerdem organisatorische Vorgaben, die eine Schulentwicklung behindern, wenn nicht gar verhindern können. Zumindest über einen gewissen Zeitraum hinweg.
Das ist insbesondere der Fall, falls an einer Schule aufgrund der Altersstruktur viele Kolleginnen innerhalb kurzer Zeit schwanger werden.
Nichts dagegen, dass die Kolleginnen schwanger werden, dass gehört zu ihrem eigenen Lebensplan und den kann man nicht werten. Freuen muss man sich, dass ein neuer Erdenbürger dazu beitragen kann, die Welt vielleicht lebenswerter zu machen, und nebenbei die benötigten Rentenfinanzierung mit zu übernehmen.
Für die Schule heißt das, dass eine Vertretung unerlässlich ist.
Keine Schule ist so gut besetzt, dass sie diesen Ausfall aus eigener Kraft über längere Zeit ausgleichen kann.
Häufig erhält man Lehrkräfte, die das Referendariat abgeschlossen, aber noch keine feste Anstellung gefunden haben. Manchmal auch Menschen, die gerade im Studium sind oder dieses abgeschlossen haben und auf die praktische Ausbildung im Referendariat warten. Erstere schauen sich natürlich ständig nach einer festen Stelle um.
Haben sie an einer schulscharfen Ausschreibung teilgenommen und sich gegenüber den anderen Bewerbern durchgesetzt, verlassen sie die Vertretungsstelle und wechseln an die feste-Stelle-Schule. Das ist legitim, rechtlich abgesichert und menschlich nachvollziehbar. Ich würde in einer solchen Situation auch die feste Stelle vorziehen. Für die Schule heißt das allerdings, dass die Klasse wieder ohne Lehrer dasteht.
Das Spiel geht von vorne los. Bei mehreren Schwangerschaften und vielleicht noch zusätzlichen Krankheitsfällen, kann da schon mal das Chaos ausbrechen.
Eine feste Besetzung einer solchen “Vertretungsstelle” wird nicht angestrebt, da auch während des ersten Erziehungsjahres der Platz, der wegen Schwangerschaft ausgefallenen Kollegin, freigehalten wird. Diese wird, wenn sie dann nach einem Jahr wieder ihren Dienst antritt, in der Regel ihre “alte Klasse” bekommen. Ein Anspruchsdenken, dass sich inzwischen durchgesetzt hat.
Nach einem Jahr ist an einer Schule viel passiert und auch die Klasse hat sich verändert. Die zurückkommende Kollegin kennt einige der dort arbeitenden Kollegen und die Räumlichkeiten der Schule. Das erleichtert vielleicht den Wiedereinstieg, mehr aber auch nicht. Die Entwicklung der Klasse hat sie nicht miterlebt und sie fängt im Grunde von vorne an.
Eine Möglichkeit, die Situation für die Schule zu verbessern und dadurch auch für die Kinder, die dort lernen und um gleichzeitig für Kontinuität zu sorgen ist es, möglichst schnell eine “feste” Kollegin oder Kollegen auf diese Planstelle zu setzen.
Die Planstelle der Kollegin, die schwanger ist, könnte während der Schwangerschaft und des Erziehungsjahres in einem Pool geführt werden, aus dem die Stellen, die durch Schwangerschaft frei werden, besetzt werden.
Für die Kolleginnen ist das kein Arbeitsplatzverlust, sondern nur ein Arbeitsplatzwechsel. Anders gesagt, klare Verhältnisse für alle und Planungs- und Entwicklungsfreiheit für die Schule. Dass bei der Rückkehr eine Schule ausgewählt wird, die keine unnötigen Härten darstellt, ist selbstverständlich.