Ist Ihnen schon der Brief Ihres Arbeitgebers zugestellt worden, in dem die geplanten Umstrukturierungen bekannt gegeben werden?
Wenn nicht, habe Sie vielleicht schon in der Zeitung davon gelesen oder im Fernsehen einen Beitrag dazu gesehen.
Forschung
Neueste Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass eine effektivere Zusammenarbeit und damit eine erhöhte Arbeitsleistung erreicht werden kann, wenn Gleichaltrige zusammenarbeiten.
Aus diesem Grund haben führende Unternehmen beschlossen, diese Voraussetzungen in ihrem Betrieb umzusetzen. Eine weitere wissenschaftliche Begleitung dieser Umstrukturierung ist schon gesichert.
Umsetzung
Demnach werden nach den abschließenden Vorüberlegungen und Planungen nur noch Menschen gleichen Alters zusammenarbeiten. Um dies zu realisieren, ist eine firmenübergreifende Kooperation unabdingbar und so haben sich im Kölner Raum alle Firmen der Automobilbranche und deren Zulieferer zusammengeschlossen und werden die Mitarbeiter entsprechend ihres Alters in die verschiedenen Abteilungen entsenden.
Eine grobe altersmäßige Einteilung hat schon stattgefunden. Diese untergliedert sich in folgende Altersstufen: 20 – 30 jährige,: 30 bis 40 jährige Menschen, die in diese Altersstufen nicht eingeordnet werden können, bleiben bis zum Ende des Versuchs davon unberührt.
Die Feineinteilung sieht vor, dass die Unterteilung jeweils auf ein Jahr genau stattfinden soll, sodass sich folgende Gruppen Altersgruppeneinteilungen ergeben:
20 jährige, 21 jährige, 22 jährige, 23 jährige, 24 jährige Mitarbeiter, und so weiter.
Sie glauben, das gibt es nicht?
Doch das gibt es:
* Im 1. Schuljahr,
* im 2. Schuljahr,
* im 3. Schuljahr,
* im 4. Schuljahr,
* im 5. Schuljahr,
* im 6. Schuljahr und so weiter.
Willkürliche Einteilung
Im Kindergarten und anschließend in der weiteren Ausbildung oder in der Arbeitswelt gibt es diese Einteilung nicht.
Daran ist erkennbar, dass es sich hier um eine willkürliche Einteilung handelt, die verwaltungstechnische Gründe hat.
Geschichte
Zurückzuführen ist diese Einteilung auf die Einführung der Schulpflicht, die im 18. Jahrhundert begann. Die Schulpflicht war zu dieser Zeit, wie heute auch, an das Erreichen eines bestimmten Alters gebunden.
Grundgedanke
Pädagogischer Grundgedanke dieser Einteilung war die Annahme, dass durch die Gleichaltrigkeit der Schüler ein gleichschrittiges Lernen erleichtert wird. Dass diese Annahme aber nicht richtig sein kann und konnte, zeigt sich daran, dass parallel dazu die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Klasse zu wiederholen, aber auch zu überspringen. Letzteres kommt allerdings seltener vor.
ad absurdum
Damit war die Homogenität, wie sie aus verwaltungstechnischen Gründen eingeführt worden war, schon hinfällig.
Denn laut einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes von 2005, wiederholen 25 % der Schüler in ihrer Schullaufbahn bis zum 10. Schuljahr mindestens einmal ein Schuljahr, weil zum Beispiel eine Entwicklungsverzögerung vorgelegen hat.
Konsequenzen
In den letzten Jahren ist erkennbar, dass von diesem Prinzip abgerückt werden kann.
Schon vor der Möglichkeit in den einzelnen Bundesländern, Klassen in der Grund-, Haupt- und Realschule altersgemischt zu führen, ist dies an der gymnasialen Oberstufe schon längere Zeit zu beobachten.
Reformpädagogisch ausgerichtete Schulen praktizieren diese Methode der Altersmischung seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Gruppierungen erfolgreich.
Folgende Modelle möchte ich kurz vorstellen und beziehe mich der besseren Verständlichkeit wegen auf Jahrgangsklassen, wie sie bekannt sind:
Altersgemischter Unterricht für das 1. und 2. Schuljahr und anschließend für das 3. und 4. Schuljahr. Das bedeutet, dass in der Grundschulzeit ein Klassen- und Lehrerwechsel stattfindet.
Altersgemischter Unterricht für das 1., 2., 3. und 4. Schuljahr. Ein Wechsel der Klasse (Lerngruppe) findet während der Grundschulzeit nicht statt.
Einige, seltener praktiziert Varianten, wie die der „aufsteigenden Stammgruppe“ möchte ich hier aufgrund fehlender Bedeutung nicht weiter vorstellen.