Direkt zum Inhalt

Schutzstreifen Rodenkirchener Hauptstraße ist ein Selbstmörderstreifen

Posted in Fahrrad, Köln, Nachdenkliches, Rodenkirchen, Standpunkt, and Verkehr

Inhalte

Lange hatten wir kein Hochwasser. Das ist der Grund, warum ich mit dem Rad lange nicht mehr durch Rodenkirchen gefahren bin. Obwohl der Weg durch den Weißer Bogen fünf Kilometer länger ist, fahre ich ihn gerne – er ist einfach schön.

Beobachtungen auf nicht mal einem Kilometer Fahrbahn

Die Hauptstraße, die durch Rodenkirchen führt, ist ab der Walter-Rathenau-Str. bis fast unter die Autobahnbrücke 30 iger Zone. 

Auf Höhe Barbara/Maternusstr. gibt es seit einem halben Jahr einen Kreisverkehr, der an allen vier Einfahrten Fußgängern das Überqueren der Straße mittels Zebrastreifen erleichtert. Sonst gibt es nur Furten, die das Überqueren erleichtern mögen, aber Fußgänger nicht bevorrechtigt. 

Vom Bezirksrathaus bis zum Kreisel ist die Hauptstraße in der Mitte aufgepflastert. Auf dieser Aufpflasterung, die knapp so breit ist wie ein Auto, herrscht absolutes Halteverbot. Manchmal wird dort geparkt. Ich vermute, um alle Verkehrsteilnehmer zu trainieren, flexibel zu halten. Andere parken am Bürgersteig. 

Das Mittel, um jedes Halte- oder Parkverbot aufzuheben, ist die Warnblinkanlage. Diese scheint, anders als der normale Blinker, bei Fahrzeugen noch zur Grundausstattung zu gehören. Blinker dagegen nicht, denn häufig ist es so, dass Fahrzeuge abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu setzen. Das kann man nicht nur im Kreisverkehr beobachten, wo bei der Ausfahrt Blinken Vorschrift ist. Auch das Nichtblinken erhöht und trainiert die Flexibilität der anderen Verkehrsteilnehmer. 

Im weiteren Verlauf der Hauptstr., ab Hombergstr. bis Frankstr. gibt es einen beidseitigen Schutzstreifen. Dieser ist nicht benutzungspflichtig und darf von Fahrzeugen überfahren werden. Allerdings parken rechts daneben, sehr nah daneben, Fahrzeuge. Anders ausgedrückt, der Schutzstreifen liegt im direkten Türöffnungsbereich der dort abgestellten Fahrzeuge. Neudeutsch nennt man das Dooringzone. Eine schöne Denglisch-Wortschöpfung. 

Zur Erinnerung: Auf der Hauptstr. gilt Tempo 30. 

Schutzstreifen sind im Grunde überflüssig, denn es ist so eng, dass man bei Gegenverkehr nicht überholen kann. Auf jeden Fall dann nicht, wenn man einen Radfahrer nicht gefährden will. 

Ich war mit meinem Pedelec unterwegs und fuhr laut GPS-Anzeige 27 km/h. Dort fuhr ich knapp neben dem Schutzstreifen auf der Fahrbahn, um den sich unter Umständen öffnenden Autotüren zu entgehen. 

Das Erlebnis hatte ich ein paar Tage zuvor auf einem anderen Schutzstreifen in Rodenkirchen, auf der Sürther Straße, gemacht. Dem Zusammenprall konnte ich mit viel Mühe gerade noch ausweiche. Seit dem heißen die Schutzstreifen in meinen Gedanken nur noch Selbstmordstreifen.

Ich fuhr also knapp neben dem Selbstmord … Schutzstreifen. Auf der anderen Seite kam ein Fahrzeug, das Richtung Kreisverkehr fuhr. Den dortigen Schutzstreifen hatte der Fahrer überfahren, was unbedenklich war, da dort kein Radfahrer unterwegs war. 

Sicherheitsabstand wird überbewertet

Plötzlich hupte es und ein Toyota Kleinwagen tauchte neben mir auf. Der Abstand zu meinem Lenkerende betrug an der linken Seite fünf Zentimeter. Etwas mehr, also ca. zehn Zentimeter wird von Autofahrern häufig als ausreichender Sicherheitsabstand empfunden. So nah sind sie selten. Da fehlt nur ein Steinchen unter meinem Vorderrad oder ein nicht sauber eingepasster Gullydeckel und der Abstand ist dahin. 

Das Fahrzeug zog hupend vorbei und darin eine wild gestikulierende Frau, die auf den Schutzstreifen und mir mehrfach den Vogel zeigte.

Der Sicherheitsabstand sollte laut verschiedenen Gerichtsurteilen mindestens eineinhalb Meter betragen. Der wurde mit fünf Zentimeter auch fast eingehalten. 

Leider ist man in solchen Situationen kaum in der Lage, sich die Autonummer zu merken.

Die 30 iger Zone schien die Dame nicht zu beeindrucken, denn sie fuhr erheblich schneller weiter. Durch das Zusammentreffen von Hauptstraße und Brückenstraße staute sich der Verkehr etwas, sodass ich fast neben der Dame war, als sie ihre Fahrt fortsetzen konnte. Ebenfalls an der nächsten roten Ampel war ich gerade neben ihr, als die Ampel auf Grün sprang. Hätte ihr gerne ein paar Worte zu ihrem Verhalten gesagt. 

Radfahrer auf den Bürgersteig?

Dieses enge und gefährliche Überholen ist offenkundig ein Grund, warum viele Radfahrer in Rodenkirchen auf dem Bürgersteig fahren. Richtig finde ich das durchaus nicht. 

Mehr Radfahrer auf die Straße, um zu zeigen, dass es sie gibt und das Autofahrer Rücksicht nehmen müssen. 

So gefährden diese Radfahrer Fußgänger und machen auf dem Bürgersteig nichts anderes als Autofahrer auf der Fahrbahn. 

Gut gedacht ist nicht gut gemacht!

Wie so oft im Leben herrscht dort Anarchie, wo die Regeln nicht überprüft und Verstöße sanktioniert werden. Es gibt zwar eine Polizeiwache in Rodenkirchen, aber Polizisten auf Streife sieht man so gut wie nie. Geschwindigkeitskontrollen gibt es auf diesem Teil der Hauptstraße ebenfalls nicht. Warum auch, das könnte dazu führen, dass Autofahrern ins Bewusstsein rückt: Achtung! Hier ist Tempo 30 und sich womöglich daran halten.

Dafür gibt es aber in Rodenkirchen viele Schutzstreifen, über deren Sinnhaftigkeit man lange nachdenken kann, ohne dass man jemals zu einem Ergebnis kommt. 

Schutzstreifen in einer 30 iger Zone sind so etwas von unsinnig, dass man sich fragt, ob in Rodenkirchen zu viel weiße Farbe übrig war, die, kurz vor dem Verfallsdatum, aufgetragen werden musste.

Dazu zusätzlich die Unkenntnis der Autofahrer über die Benutzungspflicht von Schutzstreifen und den einzuhaltenden Sicherheitsabstand.

Fazit

Selbstmörderstreifen, das ist offenbar doch die richtige Bezeichnung für solch gefährliche Markierungen. 

 

Link

Bernd Sluka, bekannt dafür, dass er die rechtliche Seite des Radverkehrs beleuchtet, äußert sich auch zu Radwegen, Schutzstreifen aller Art usw. Sicherlich nicht nur für Radfahrer interessant, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, die ihre Rechte und die Rechte anderer kennen wollen.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html