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Kennzeichnungspflicht für Fahrräder

Posted in Fahrrad, and Lustiges

Die Kennzeichnung von Autos wird über das Nummernschild geregelt, das hier in der Bundesrepublik Deutschland an erster Stelle einen Buchstaben oder eine Buchstabenfolge enthält, die den Ort oder den Kreis kennzeichnet.

So steht „K“ für Köln, „BN“ für Bonn, „HH“ für die Hansestadt Hamburg und „KÜN“ für den Hohenlohekreis und so weiter.

Gefolgt werden diese Ortskürzel von einem weiteren Einzelbuchstaben oder von einer aus mehreren Buchstaben bestehenden Kombination, denen wiederum eine Zahl folgt.

Heute kann man die Buchstaben und Zahlenkombinationen eines Kennzeichens gegen eine Gebühr aussuchen, wenn diese Kombination noch nicht vergeben ist.

Versicherungsschilder bestehen in der Regel aus einer Buchstaben- und Zahlenfolge, die durch die farbliche Kennzeichnung des gesamten Kennzeichens schon aus weiter Entfernung erkennen lassen, für welches Jahr das Kennzeichen gilt.

In Österreich geht man nun noch einen anderen Weg, wie ich in Klagenfurt gesehen habe.
Dort werden die Fahrräder mit Kennzeichen versehen.

Die Art der Kennzeichnung scheint allerdings noch nicht ausgereift und stark verbesserungswürdig zu sein.

Schauen Sie hier:

Fahrradkennzeichnung
Fahrradkennzeichnung in Österreich ;-)