1997 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Radwegebenutzungspflicht nur in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden dürfe. 2015 ist das bis nach Köln vorgedrungen.
Ein Ratsbeschluss aller Parteien hat endlich die Verwaltung beauftragt, diese Benutzungspflicht schnellstmöglich aufzuheben.
Das, was die Verwaltung vor Kurzem noch abgelehnt hat, weil das kurzfristig nicht umzusetzen sei, muss sie jetzt in die Wege leiten und umsetzen. ;-)
Seit Jahren machen einige Blogger auf die Missstände bezüglich der Radwege in Köln öffentlich aufmerksam. Seit kurzer Zeit hat sich auch der ADFC dieses Themas angenommen. Das Aufmerksammachen und die Aufforderung zur Überprüfung der Benutzungspflicht eines Radweges unter Hinweis auf das IFG (Informationsfreiheitsgesetz, das Ämter verpflichtet ihre Arbeit transparent innerhalb von sechs Wochen auf Anfrage einem interessierten Bürger darzulegen.) war hier sicherlich unterstützend wirksam.
Köln muss jetzt damit beginnen, wo schon vor fünf Jahren hätte mit begonnen werden müssen. Bleibt abzuwarten, wie die Verwaltung das umsetzen wird. Ein gewisses Eigenleben, das nicht immer unbedingt die Gesetzeslage als Grundlage hat, ist in diesem Fall m.E. zu beobachten gewesen.
Herr Harzendorf, Leiter Amt für Straßen und Verkehrstechnik, vermittelte bisher eher den Eindruck als hätte er eine autoaffine Haltung und Radverkehr sei deshalb störend.
Die Umsetzung durch die Verwaltung ist allerdings nur ein Aspekt, einer vielschichtigen Prozesses:
- Autofahrer müssen auf das vermehrte Radfahreraufkommen auf Straßen vorbereitet werden. Da das Verhältnis Autofahrer / Radfahrer schon jetzt nicht störungsfrei ist, wird sich hier möglicherweise weiterer Konfliktstoff entwickeln.
- Radfahrer müssen ebenfalls darauf vorbereitet werden, denn so einfach ist es nicht, im fließenden Verkehr, umgeben von Karossen, die immer größer und breiter werden. Insbesondere knappe Überholvorgänge sorgen hier für Irritationen und Ängste.
- Ein freundlicher, rücksichtnehmender Umgang auf der Fahrbahn zwischen Rad- und Autofahrern muss sich entwickeln. usw.
Wo es im Übergang hakt und klemmt wird sich zeigen.
Sinnvoll und ich denke, eine logische Konsequenz wäre es gewesen, gleichzeitig mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet einzuführen.
Die unterschiedlich hohen Geschwindigkeiten zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern wirken sich bei Unfällen meist verheerend aus.
Mir persönlich wäre dies wichtiger gewesen als die Prüfung, ob das Rechtsabbiegen für Radfahrer trotz roter Ampel erlaubt werden soll.
Da man nicht alles haben kann, bin ich mit dem Ergebnis zufrieden und schreibe mir auf die Fahne, ein kleines bisschen zu diesem Prozess und damit zu dem Ergebnis beigetragen zu haben.
Künftig werde ich, so hoffe ich, hier weniger über die Missstände berichten, sondern mehr über das Schöne, das man beim Radfahren erlebt.
Spontan frage ich mich, ob die »Critical Mass«, die von außen betrachtet durchaus den Eindruck einer Karnevalsveranstaltung hinterlassen konnte, weiterhin stattfinden wird. An und für sich sollte sie jetzt nicht mehr nötig sein.
Die Stadt Köln könnte schon jetzt damit beginnen, Autofahrer über die großen Hinweistafeln, wie zum Beispiel am Ende der Autobahn 555, darauf hinzuweisen, dass Radfahrer in Köln legitim auf der Straße fahren.
Ein paar Plakate, ähnlich wie bei der OB-Wahl, würden sicherlich die Information schneller publik machen. Vielleicht noch verbunden mit ein paar Hinweisen: Abstand von 1,5 m beim Überholen, zum Beispiel.
Ich freue mich ungemein über diese Entwicklung, denn es ist meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung und wird dauerhaft Köln lebenswerter machen. Gute Radwege werden sicherlich auch weiterhin von Radfahrern benutzt werden.