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Es fing alles ganz harmlos mit einer Anfrage an.

Posted in Fahrrad, Politik, and Standpunkt

Vorbemerkung
Wenn ich ehrlich bin, so muss ich sagen, dass ich gar keine Lust auf diese Auseinandersetzungen mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik habe. Sie nimmt viel Zeit in Anspruch und meist wird man so lange mit verwaltungstechnischen Gegebenheiten beschäftigt, dass der ursprüngliche Sinn der Anfrage in Vergessenheit gerät. Ein durchaus immer wieder zu beobachtendes Verfahren, das auch in der Politik zum Tragen kommt und dort Wirkung zeigt. Trotzdem denke ich, dass solche Auseinandersetzungen wichtig sind. Zur Wichtigkeit gehört meines Erachtens auch Transparenz. Das ist der Grund, warum ich solche Auseinandersetzungen hier dokumentiere. Ich bemühe mich selbstverständlich, den Datenschutz zu gewährleisten, indem ich zum Beispiel nicht den vollen Namen nenne, keine E-Mail-Adressen usw.

29. Oktober 2014 per E-Mail an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik in Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der Kreuzung Oskar-Jäger Str./ Melaengürtel, vor dem Objekt Melatenmgürtel 23, wurde unter Mißachtung der gesetzlichen Vorschrift von Ihrer Behörde das Verkehrszeichen 237 aufgestelt.
Sie wissen sicherlich, dass die gesetzlich vorgeschrieben MIndestbreite für einen benutzungspflichtigen Radweg 1,50 Meter beträgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, das Schild umgehend zu entfernen oder aber mir die Gesetzesgrundlage mitzuteilen, aufdesssen Sie sich berufend die Mindestbreite ignoriert haben.

Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer

Die Antwort kam am 5. Dezember 2014

Sehr geehrter Herr Fischer,

Ihre Mail vom 30. Oktober wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet. Urlaubsbedingt komme ich jetzt erst dazu, sie zu beantworten. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Im Rahmen einer Verkehrsschau und gleichzeitiger Prüfung der Radwegebenutzungspflicht auf dem Melatengürtel, habe ich mich entschieden, die Benutzungspflicht bei zu behalten und die VZ 237 (Sonderweg Radfahrer) an den Stellen, an denen die Verkehrszeichen fehlten, wieder aufzustellen.

Es ist mir durchaus bewusst, dass der Radweg nicht den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) entspricht und sich außerdem in einem schlechten Zustand befindet.

Zurzeit ist daher eine Umgestaltung des Bereichs zwischen der Oskar-Jäger-Str. und dem Pathologischen Institut in Planung. Hierbei sollen die Trennsteine zwischen Rad- und Gehweg entfernt und ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt werden.  Mit der Umsetzung ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen.

Langfristig ist geplant, die Gürtel-Haltestellen der KVB umzugestalten. In diesem Zusammenhang wird auch der übrige Verkehrsraum des Gürtels überplant und neu aufgeteilt. Hierbei wird die Führung der Fahrradfahrer mit Sicherheit eine große Rolle spielen.

Bei der derzeitigen Situation kann ich aber aus Gründen der Verkehrssicherheit die Aufhebung der Benutzungspflicht nicht vertreten. Die gesamte Gürtelstrecke gehört zum mobilitätsrelevanten Verkehrsnetz mit  zweistreifiger Führung des KFZ-Verkehrs, hohem Verkehrsaufkommen und einem großen Anteil an Schwerlastverkehr.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich unter den jetzigen Bedingungen, also ohne Änderungen im Verkehrsraum, die Benutzungspflicht nicht aufheben werde.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag F.

Meine Antwort vom 9. Dezember 2014 

Sehr geehrte Frau F.,

ich danke für Ihre Antwort, muss Ihnen allerdings gleichzeitig mitteilen, dass sie mich ein wenig entsetzt hat.

Sie führen aus, dass der Radweg sich nicht in einem Zustand befindet, der nicht den Empfehlungen der ERA entspricht. Außerdem befindet er sich in einem schlechten Zustand. Vergessen habe sie zu erwähnen, dass sich der Radweg auch im Türöffnungsbereich der dort parkenden PKW befindet, was ein weiteres und nicht unerhebliches Risiko für Radfahrer bedeutet..

Nicht ganz klar ist mir außerdem, wieso Sie die Aufhebung der Benutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht anordnen können. Welche Verkehrssicherheit meinen Sie in diesem Fall? Die der Radfahrer doch sicherlich nicht, denn diese zwingen Sie auf einen gefährlichen und nach eigener Aussage auf einen Radweg, der in einem schlechten Zustand ist. Das ist zwar nett umschrieben, denn meines Erachtens wird die Benutzungspflicht durch den Zustand aufgehoben.

Da ich den Radweg regelmäßig benutzte, bitte ich lt. IFG um Einsicht in die aktuellen Unterlagen, die Ihrer Entscheidung zugrunde liegen. Bitte senden Sie mir diese Unterlagen in elektronischer Form an meine Ihnen bekannte E-Mail-Adresse.

Entsetzt bin ich darüber, dass ich durch Sie (das Amt für Straßen und Verkehrstechnik), im Wissen, dass der Radweg schwere Mängel aufweist, gezwungen werde, diesen zu benutzen. In diesem Zusammenhang interessiert mich besonders:

Wie sieht die Haftung seitens der Stadt Köln aus, wenn ich dort verunfalle?

Führe ich den Text Ihrer E-Mail mit, kann ich dann für die Nichtbenutzung eines Radweges, der die Vorgaben nicht erfüllt und in einem nicht befahrbaren Zustand ist, verwarnt werden?

Ich weise Sie auf die Ihnen bekannt Frist bezüglich des IFG hin und bitte schon jetzt um deren Einhaltung.
Für eine zeitnahe Beantwortung der anderen Fragen bin ich Ihnen dankbar.
Ich weise darauf hin, dass ich den Schriftverkehr auf meiner HP veröffentlichen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer

23. Februar 2015

Mein Kommentar  von gestern, in dem ich bei Frau F. die Unterlagen anfordere, war ungerechtfertigt!
Am 19. Januar 2015 hat Frau F. mir per E-Mail geantwortet. Ich weiß nicht, warum ich diese nicht gesehen habe. Entweder ist sie im SPAM-Filter hängengeblieben oder ich habe sie krankheitsbedingt übersehen oder gelöscht, da das Postfach überquoll. Dafür eine bitte ich Frau F. um Entschuldigung.

Die Mail von heute:

Sehr geehrter Herr Fischer,

hier noch einmal die Mail, die ich Ihnen am 19.01.2015 geschickt hatte.

 Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag
F.

und natürlich die angehängte Mail:

Sehr geehrter Herr Fischer,

aufgrund der Krankheits- und Urlaubssituation (Zwangsurlaub bei der Stadt Köln vom 24.12.2014 bis 02.01.2015) kann ich Ihre Mail erst heute beantworten. Dies bitte ich zu entschuldigen.

Als Anlage übersende ich die ausgefüllten Prüfbögen zur Erfassung der vorhandenen Radverkehrssituation auf dem Melatengürtel zwischen Oskar-Jäger-Str. und Vogelsanger Str. in beiden Richtungen, die Grundlage meiner Entscheidung sind, die Benutzungspflicht für die Radwege bis auf weiteres nicht aufzuheben. Eine entsprechende Beschilderung habe ich angeordnet.

Zwischenzeitlich war ich bemüht, die Umgestaltung im Teilstück zwischen Oskar-Jäger-Str. und Weinsbergstr., entlang der Friedhofsmauer, zu beschleunigen. Eine genaue Aussage zum Ausführungstermin kann ich aber leider noch nicht nennen.

Zu Ihrer Frage nach der Haftung, kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass die Straßenverkehrsbehörde keine Auskünfte zu Rechtsfragen erteilen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
F.

ANLAGE

Radwegebenutzungspflicht, Melatengürtel (1)

Radwegebenutzungspflicht, Melatengürtel (2)