… der Autofahrer liebstes Kind!
Bei einer kurzen Fahrt von der Ehrenstraße Richtung Barbarossa Platz wurde ich heute mehrfach bedrängt, behupt und beschimpft und das, obwohl ich mich in allen Situationen richtig verhalten habe.
Am Weidenbach überholte mich ein Auto mit einem Sicherheitsabstand von maximal 7 Zentimetern, weil ich seiner Meinung nach nicht schnell genug eine Radfahrerin überholt und wieder schön an die Bordsteinkante gefahren war.
Ich bedauere, dass ich seine Autonummer so schnell in dieser Situation nicht lesen konnten, denn dann hätte ich ihn nun gezeigt, weil dieses Verhalten doch sehr über das übliche Bedrängen im Kölner Straßenverkehr hinausging und sicherlich auch hier noch als schlechtes Beispiel einzustufen ist.

Den Vogel abgeschossen hat aber wieder mal ein Radwegparker, der den Radweg auf der Hahnenstraße kurz vor dem Neumarkt komplett blockierte. Und das um eine Uhrzeit (Do. 10. Juli 2010, 11.15 Uhr) bei der auf der Hahnenstr. nur mäßiger Verkehr ist und er sicherlich für den Autoverkehr auch nicht das Hindernis gewesen wäre.
Aber, wie das in Köln so üblich ist, man stellt sich auf den Radweg, auch wenn die Stelle noch so unpassend ist, schaltet die Warnblinkanlage ein und meint, damit würde man sich verkehrsgerecht verhalten.
Nein, das ist nicht so. Auch wenn die Warnblinkanlage bei jeder Gelegenheit von Autofahrern betätigt wird, so hebt sie nicht geltendes Recht auf!
§ 16 Warnzeichen
- 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
- 2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__16.html
Links
Darf man verkehrsbehindernd oder illegal halten, wenn man die Warnblinkanlage einschaltet?