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Bewohnerparkausweis / Anwohnerparken

Posted in Köln, Standpunkt, and wasmirindensinnkommt

Unbestritten ist es so, dass in manchen Kölner Stadtgebieten oder Veedeln (Vierteln) Parkraum knapp ist und aufgrund der Bebauung auch nur schwer neuer Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Um den knappen Parkraum auch den Anwohnern zugänglich zu machen, gibt es die sogenannten Bewohnerparkausweise (Anwohnerparkausweise), die das Fahrzeug als Fahrzeug eines Veedel-Bewohners ausweist und, wenn dieser Ausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt, keine Parkgebühren an den entsprechend ausgewiesenen Plätzen zu entrichten sind. Ganz umsonst ist das nicht, denn der Bewohnerparkausweis kosten – im Verhältnis zu möglichen Parkgebühren – wenig und ist mehr als Verwaltungsgebühr zu verstehen.

Auf den Seiten der Stadt Köln heißt es dazu:
„Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet?
Dann können Sie für Ihren Personenkraftwagen oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.“

Was also einerseits als Hilfe für die Bewohner eines Viertels gedacht ist, wird durch die Zweitwohnsitzregelung gleich wieder aufgeweicht. Dies gilt insbesondere für Gebiete, in denen viele Studenten wohnen.

Wenn man durch die Straßen der einzelnen Viertel geht, fallen Autokennzeichen aus dem gesamten Bundesgebiet auf.

Und nicht nur das: Wohnt jemand in eine Veedel und hat dort seinen Wohnsitz angemeldet, fährt aber selber kein Auto oder besitzt auch kein Auto, so ist es trotzdem kein Problem einen Bewohnerparkausweis zu erhalten.

Um die Erklärung zu vereinfachen, ein kleines Beispiel:

Meine Tochter ist über 18 Jahre und hat kein Auto. Wenn sie nun mit einer Bescheinigung eines Fahrzeuginhabers aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis einen Bewohnerparkausweis beantragt, so ist dies problemlos möglich, wenn in der Bescheinigung steht, dass sie das Fahrzeug überwiegend alleine nutzt. Schon bekommt sie einen Bewohnerparkausweis für das Fahrzeug und dieses kann dann ebenfalls auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen parken.

Dass das funktioniert, weiß ich aus dem eigenen Bekanntenkreis.

Um diesem einen Missbrauch vorbeugen zu können, sollte die Fahrzeuge, die einen Bewohnerparkausweis erhalten, ein Kölner Kennzeichen tragen und im Besitz dessen sein, der den Ausweis beantragt.

Links

Stadt Köln

Bewohnerparkausweis
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/bewohnerparkausweis/

Inzwischen kann man den Bewohnerparkausweis auch online beantragen:
https://formularservice.stadt-koeln.de/bewohnerparken/