„Seine Ehe sei in die Brüche gegangen, im September 2010 habe er den Arbeitsplatz verloren; zurzeit werde er wegen Depressionen und eines „Alkoholproblems“ in einer Klinik behandelt.“ 1
So kann man es im letzten Absatz eines Artikels lesen (siehe unten), der am 1. Februar 2011 unter der Überschrift „NACH TRAGISCHEM UNFALL Keine Schuld am Tod des Mädchens“ erschienen ist.
Mal abgesehen davon, dass ein Alkoholabhängigkeit, eine Depression und auch die Scheidung von der Ehefrau viele andere Ursachen haben können und unabhängig vom Unfall zu sehen sind, vom Anwalt vor Gericht als strafmildernd eingebracht wurden und auch hier im Artikel Mitleid mit dem Verursacher erwecken sollen, so werden die Leiden der Eltern durch den Tod des Kindes nicht gewürdigt.
„Langsam kam er an der Kreuzung in Sülz an, und da die Ampel grün zeigte und er keine Fußgänger auf der Straße sah, bog er stadteinwärts.“ 2
Von objektiver Berichterstattung kann keine Rede sein, wenn man obigen Satz liest. Als sei der Redakteur dabei gewesen, beschreibt er das Verhalten des Unfallfahrers beim Abbiegen. Scheinbar scheint aber auch ihm entgangen, dass Fußgänger sich in der Regel nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Bürgersteig befinden und sich auch bewegen, die Situation demnach dynamisch ist. Ein Grund, warum man Kindern zum Bespiel einbläut, dass vor dem Überqueren der Straße nach links, rechts und wieder nach links geschaut werden muss. Ab der Fahrbahnmitte dann sicherheitshalber noch nach rechts, denn nach dem Überqueren der ersten Hälfte der Fahrbahn könnte von rechts wieder ein Auto kommen.
Autofahrer müssen dies demnach nicht tun und Fußgänger, die sich bewegen, auf dem Bürgersteig Rad fahrende Kinder und Radfahrer grundsätzlich, sind Opfer dieses gesetzten Verkehrsschwerpunktes, der eindeutig auf das Auto ausgerichtet ist.
Ich lebe hier und akzeptiere die Gesetze und die Rechtsprechung, die sich daraus ergeben kann. Verstehen kann ich sie, wie im beschriebenen Fall nicht.
Ausgehend von einer Gefährdungshaftung hätte meines Erachtens eine Verurteilung stattfinden müssen.
Fazit ist demnach und damit leben wir alle sehr gefährlich: Die Sorgfaltspflicht ist nicht verletzt, wenn der Fahrer das Kind nicht im Rückspiegel sehen konnte.
Was mir in diesem Artikel fehlt, ist der Hinweis darauf, dass das Kind keinen Helm getragen hat.
Das mag zynisch sein, aber ich halte den ganzen Artikel für zynisch, indem der Tod eines Kindes der – ich möchte es mal freundlich ausdrücken – mangelnden technischen Ausstattung von Fahrzeugen zugesprochen wird und es aus meiner Sicht nicht wahrgenommener Sorgfaltspflicht handelt.
Warum hat der Fahrer das Kind nicht vor dem Abbiegen auf dem Bürgersteig fahren sehen? In der Regel sieht man doch, wenn man die Straße entlang fährt, dass sich Radfahrer in die gleiche Richtung bewegen und beim Abbiegen mit ihnen zu rechnen ist, wenn sie weiterhin geradeaus fahren.
Mein Bedauern gilt dem Kind, das ohne eigenes Verschulden zu Tode kam.
Mein Bedauern gilt den Eltern, deren Kind ohne eigenes Verschulden zu Tode kam.
Mein Bedauern gilt den Eltern, die nicht nur mit dem unverschuldeten Tod des eigenen Kindes fertig werden müssen, sondern auch ein solchen Urteil hinnehmen müssen.
Mein Bedauern gilt allen Verkehrsteilnehmern, denn dieses Urteil hat Signalwirkung und implementiert, dass man günstigerweise nur in einem LKW am Straßenverkehr teilnimmt.
Diese, für Autofahrer mitleidsheischende Berichterstattung ist beim Kölner Stadt-Anzeiger, so wie sie sich mir darstellt, einseitig und nur zugunsten der Autolobby ausgerichtet.
Schade, dass hier die gebotene Objektivität in der Berichterstattung fehlt!
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