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Antwort vom Amt zum Thema „Militante Radfahrer …“

Posted in Fahrrad, Köln, Nachdenkliches, Politik, and Standpunkt

22. Dezember 2014

Gerade kam die Antwort vom Dezernat-Stadtentwicklung-Planen-Bauen-Verkehr@stadt-koeln.de.

Sehr geehrter Herr Fischer,

in Ihrer E-Mail vom 05.11.2014 zitieren Sie einen Artikel aus der Kölnischen Rundschau, in dem über die Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.10.2014 berichtet wurde. Es ging dabei um die Prüfung der Radwegsituation auf dem Bayenthalgürtel. Unter Tagesordnungspunkt 8.1.5 hatte die Fraktion der Grünen beantragt: „ Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Radwegbenutzungspflicht auf dem Bayenthalgürtel, im Bereich zwischen Alteburger Straße/Alteburger Mühle und Bonner Straße, in beiden Richtungen zeitnah aufgehoben werden kann“.

Im Zuge der Beschlussfassung entbrannte eine Diskussion über das Für und Wieder der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich sowie darüber, dass die Verwaltung generell gesetzlich aufgefordert ist, die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf allen Radwegen stadtweit zu überprüfen.

Es ist Ihnen sicher bekannt und ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich versichern, dass die Verwaltung dieser Verpflichtung im Rahmen der personellen Möglichkeiten nachkommt. Allerdings kann diese Prüfung von den Verwaltungsmitarbeitern nur sukzessive abgearbeitet werden. Hierzu hat es in letzter Zeit auch gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben, die alle im Sinne der Verwaltung entschieden worden sind.

Auf die vorgenannten Sachverhalte hat Herr Neuenhöfer im Zuge der Diskussion zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf dem Bayenthalgürtel hingewiesen. Herr Neuenhöfer ist sich nicht bewusst, die Aussage in der zitierten Form getätigt zu haben. Wenn, dann war dies im Kontext zu dem oben gesagten zu verstehen. Diese Aussage entspricht natürlich nicht der Auffassung der Verwaltung. Es ist nach wie vor eines der wichtigsten verkehrspolitischen Ziele, den Radverkehr in Köln stark zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Höing

Da dem Amt noch eine anderen Anfrage vorliegt, habe ich geantwortet und gleich um Überprüfung dieser Entscheidung gebeten.

Meine Antwort vom gleichen Tag.

Sehr geehrter Herr Höing,

ich danke Ihnen, dass die Stellungnahme noch vor Weihnachten bei mir angekommen ist.

Ihre Antwort nehme ich so zur Kenntnis, ohne sie detailliert zu kommentieren. Allerdings kann ich mir nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass der Verfasser des Artikels in der Kölner Rundschau das Zitat von Herrn Neuenhöfer sicherlich so mitgeschrieben hat. Dass diese Aussage nicht der Auffassung der Verwaltung entspricht, beruhigt allerdings mich ungemein!

Das Stichwort Radwegbenutzungspflicht veranlasst mich indes zu einer weiteren Nachfrage.

Ihre Mitarbeiterin, Frau F., hat mir auf eine Anfrage bezüglich der Radwegbenutzungspflicht mitgeteilt, aus der ich auszugsweise zitieren möchte. Den kompletten Schriftverkehr finden Sie unten.

»Im Rahmen einer Verkehrsschau und gleichzeitiger Prüfung der Radwegebenutzungspflicht auf dem Melatengürtel, habe ich mich entschieden, die Benutzungspflicht bei zu behalten und die VZ 237 (Sonderweg Radfahrer) an den Stellen, an denen die Verkehrszeichen fehlten, wieder aufzustellen.

Es ist mir durchaus bewusst, dass der Radweg nicht den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) entspricht und sich außerdem in einem schlechten Zustand befindet.«

Ich frage mich ernsthaft, warum bei einer solchen Benachrichtigung die Radwegbenutzungspflicht nicht auf aufgehoben wird.

Provokativ gefragt: Entscheidet Frau F. darüber, wo ich verunfalle?

Ich bitte Sie doch außerordentlich, diesen Vorgang noch einmal zu überprüfen. Sicherlich kann die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben werden. Ein Schild kann den MIV auf eine solche Änderung hinweisen. Möchten Radfahrer dann weiterhin diesen »Radweg« benutzen, so ist das seine Entscheidung.

Dass ich von einem solchen Radweg benutzen und bei Zuwiderhandlung, also fahren auf der Fahrbahn, mit einem Knöllchen rechnen muss, kann nicht Sinn der Sache sein. Es geht um meine Sicherheit!

Leider hat Frau F. bisher auf meine diesbezügliche Fragen nicht geantwortet.

  • Ein Schreiben Ihres Amtes, dass ich bei der Nutzung der Fahrbahn straffrei bleibe, empfände ich als hilfreich!
  • Des Weiteren interessiert mich besonders, wie die Haftung der Stadt Köln aussieht, wenn ich auf einem solchen, amtlicherseits Begutachtetem und im Grund als nicht benutzbar eingestuften Radweg, aber als benutzungspflichtigem ausgewiesenem, Radweg, verunfalle.

Auch hier bitte ich um Prüfung und erhoffe ich eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer

Was vorher geschah:

Militante Radfahrer drangsalieren Mitarbeiter der Stadtverwaltung?

Es fing alles ganz harmlos mit einer Anfrage an