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Amtlich! Die Polizei kann eigene Meldung nicht ändern!

Posted in Fahrrad, Featured, Köln, Nachdenkliches, and Polizei

Am 28. November 2014 erhielt ich folgende E-Mail von der Polizei. Antworten konnte ich krankheitsbedingt erst heute.

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit der Polizei Köln.

Es ist richtig, dass eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Polizei Köln am 10.11. 2014 eine Pressemitteilung zu einem Vorfall zwischen einem Fahrradfahrer und einer Autofahrerin in das Presseportal eingestellt hat.

Die Meldungen der Pressestelle werden immer in Absprache mit der jeweiligen Fachdienststelle erstellt. Dabei ist darauf zu achten, den darzustellenden Sachverhalt zu beschreiben, aber nicht zu werten.

Im vorliegenden Fall ging es lediglich darum, den Fahrradfahrer zu finden, gegen den die Autofahrerin eine Anzeige wegen Beleidigung gestellt hatte. Natürlich prüft die Polizei darüber hinaus in diesem Zusammenhang mögliche Verkehrs –und Strafrechtliche Verstöße aller Beteiligten.

Ihrem Wunsch, die Pressemeldung abzuändern, kann ich nicht nachkommen. Einmal eingestellte  Meldungen werden nur unter dem Aspekt möglicher ergänzender Hinweise zum Sachverhalt geändert. In vorliegenden Fall hätten weitere beschreibende Anhaltspunkte vorliegen müssen, die der Identifizierung des Fahrradfahrers dienen. Das ist nicht der Fall.

Die Pressesprecherin hatte nicht die Absicht, das Verhalten der Autofahrerin zu verharmlosen oder herabzuspielen. Wenn die Pressemitteilung so gewirkt hat  – was bei dieser Wortwahl sicher  geschehen kann, bedauern wir dies sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Antwort vom heutigen Tage – 5. Dezember 2014

Sehr geehrte Frau Kaiser,

ich danke herzlich für die Beantwortung meiner E-Mail, die nun letztendlich nach zweimaliger Erinnerung an Herrn Held, erfolgt ist.

Wenn ich das angemessen interpretiere, so wurde der Inhalt der Pressemeldung von der Fachstelle überprüft. Eine Wertung soll dabei nicht vorkommen. Ich gehe davon aus, dass ich diese Information richtig entnommen habe. Sollte das nicht so sein, so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis.

Die Erkenntnis, dass Sprache unser Denken und Handeln prägt, ist mittlerweile Allgemeingut und sollte besonderen Stellenwert bei einer Behörde haben, die zur Neutralität und Objektivität verpflichtet ist.

Was sagt der Duden zu »Rowdy«?

»[Jüngerer] Mann, der sich in der Öffentlichkeit flegelhaft aufführt und gewalttätig wird

Beispiele

  • eine Gruppe jugendlicher Rowdys randalierte im Stadion
  • der Rowdy (rücksichtslose Fahrer) hat mir die Vorfahrt genommen
  • meine Rowdys (familiär scherzhaft; wilden Kinder) haben ständig Schrammen an den Beinen«

Wenn es also »lediglich« darum ging, den Fahrradfahrer zu finden, warum dann diese Vokabel? Neutral und objektiv ist das auf keinen Fall, sondern im gesamten Text tendenziös«.

Eine Vorverurteilung ist es aber gewiss. Das (Feind)Bild des Fahrrad-Rowdys wird in den Köpfen anderer Verkehrsteilnehmer verfestigt.

Leider erschließt sich mir die Nutzung solcher Vokabel bei einer Suchmeldung nach Ihrer E-Mail immer noch nicht. Hier bitte ich um weitere Erklärung.

Schade, dass Sie meinem Wunsch, die Pressemeldung entsprechend zu korrigieren, nicht nachkommen können. Ist es kein ergänzender Hinweis, dass hier eine Diskriminierung stattfindet, die nicht nur den gesuchten Radfahrer betrifft, sondern das Bild von Radfahrern grundsätzlich prägt?

Auch ich fühle mich diskriminiert durch diese Pressemeldung und stelle hiermit gegen die verfassenden Beamten und/oder Beamtinnen dieser Pamphlet-Meldung eine Dienstaufsichtsbeschwerde!

Die Begründung, sofern Ihnen diese dieser E-Mail nicht ausreicht, entnehmen Sie bitte dem bisherigen E-Mail-Verkehr. Ich bitte um E-Mail-Bestätigung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde!

Eine Anfrage, ob diese Art der Berichterstattung grundsätzlich zulässig ist, erhält Ihr oberster Dienstherr, Herr Innenminister Ralf Jäger.

Abschließend möchte ich die E-Mail mit einem Statement, bei dem ich mich nicht, wie im obigen Text um Objektivität bemühe.

Grundsätzlich gehören in eine Presseabteilung der Polizei Profis, die mit Sprache umgehen und wissen, was sie bereitstellen und / oder anrichten können.

  • Fehler sind wichtig, weil man aus Ihnen lernen kann. Fehler nicht zu korrigieren, ist dumm.
  • Es ist nicht Aufgabe der Polizei, fehlende Infrastruktur durch Diskriminierung und Mobbing einer Gruppe zu verdecken, indem ein Feindbild erzeugt wird.
  • Ich bedauere sehr, dass sie Polizei sich hier so unbeweglich und starrköpfig zeigt!

Mit freundlichen Grüßen
Elmar Fischer

18. Dezember 2014 – Antwort von der Polizei

PP Köln
ZA 24- Beschwerdemanagement
13.05.01 – B1198/14

An
Herrn Elmar Fischer

Eingaben und Beschwerden
Ihre Beschwerde vom 12.11.2014
Antwort der Pressestelle des PP Köln vom 28.11.2014
Ihre Mail vom 05.12.2014

Sehr geehrter Herr Fischer,

die Leiterin der Pressestelle des PP Köln, Frau Kaiser, hatte Ihnen auf Ihre Beschwerde vom 12.11.2014 mit Mail vom 28.11.2014 geantwortet.

Mit Mail vom 05.12.2014 gaben Sie an, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verfasserin der Pressemitteilung einlegen zu wollen.
Weiterhin wandten Sie sich in dieser Angelegenheit an das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.

Wir werden Ihre Beschwerde nunmehr nochmals durch eine unabhängige und in der Beschwerdebearbeitung dem PP Köln Dienstvorgesetzte Stelle prüfen und bewerten zu lassen.

Ich gebe Ihr Anliegen daher als sogenannte Folgebeschwerde Erlassmäßig an das zuständige Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) NRW zur Prüfung ab. Sie erhalten von dort weiteren Bescheid.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW wird hierüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.

Hilsbos

Aktuelles Update vom heutigen Tage, 5. Mai 2015

Man hat es schon oft gehört: Gottes Mühlen mahlen langsam, die der Behörden noch langsamer. Ich hatte schon nicht mehr daran geglaubt, eine Antwort zu erhalten und unfallbedingt auch nicht nachgehakt. Umso überraschter war ich, als heute die Antwort kam, die ich hier gerne zur Verfügung stelle:

Beschwerdeantwort_v_05_05_15