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Aberkennung der Verdienste durch Rückgabe des Ordens?

Posted in Allgemeines, Nachdenkliches, Politik, Standpunkt, and Tünnes sagt:

   Die Presse jagt die Sau durchs Dorf. So kommt es mir vor, wenn ich die Meldungen zur Rückgabe des höchsten bayrischen Ordens durch Hoeneß lese.

   Erst die Meldung, er habe den Orden zurückgegeben. Mutmaßlich aus Trotz und fehlender Einsicht in seine Verfehlung. Ein paar Tage später dann, er habe ihn auf leichten Druck der Staatskanzlei zurückgegeben. Diese hätte Hoeneß Anwalt zu verstehen gegeben, dass die Rückgabe im Falle einer Verurteilung ein ungeschriebenes Gesetz sei.

   Man merkt den Meldungen an, dass entweder keine anderen Meldungen von Wichtigkeit vorhanden sind oder aber, das vermute ich häufig bei solchen nebensächlichen Mitteilungen, dass von etwas anderem abgelenkt werden soll.

   Unabhängig vom Grund der Meldung bin ich doch sehr verwundert, dass aufgrund einer Verfehlung, die mit der verbüßten Strafe gesühnt ist, der Orden zurückgegeben werden muss.

   Sind die ganzen Verdienste durch diese Verfehlung eliminiert? Hat er dadurch nicht zum Wohle von Bayern gehandelt?

   Kann es, sagen wir einmal, sein, dass so ein Orden – ein Eindruck, den ich schon länger habe – gar nichts mit den Verdiensten eines Menschen zu tun hat, sondern reines Statussymbol ist. Oder werden diese Orden leichtfertig vergeben und sie sind damit wertlos?

   Meines Erachtens kann es nicht sein, dass alle guten Taten, die vor dieser Verfehlung lagen, rückwirkend für nichtig erklärt werden. Der Orden wurde verliehen und ich unterstelle nach gewissenhafter Prüfung und sollte aus diesem Grund nicht aberkannt werden. Die guten Dinge, die zur Verleihung geführt haben, wurden auch nicht rückgängig gemacht!